Lizenznehmer
Sowohl landwirtschaftliche Erzeugerbetriebe als auch Betriebe in der Lebensmittelverarbeitung müssen vertraglich eingebunden werden. Teilnahmevereinbarungen und Zeichennutzungsverträge können bei zugelassenen Lizenznehmern abgeschlossen werden. Lizenznehmer sind in der Regel Verbände oder Einrichtungen und größere Erfassungsunternehmen der Landwirtschaft und der Lebensmittelwirtschaft.
Das Ministerium vergibt auf Antrag das Recht zur Nutzung des Zeichens in Abstimmung mit einem vom Ministerium gebildeten Qualitätsbeirat oder einem von ihm gebildeten Ausschuss durch Lizenzvertrag grundsätzlich an Organisationen, Verbände oder Zusammenschlüsse der Land- und Ernährungswirtschaft, die die Überwachung der für die Nutzung des Zeichens geltenden Bestimmungen gewährleisten können.
Ist in einzelnen Produktbereichen eine Zeichennutzung über bestehende Lizenzverträge für einzelne Branchen nicht praktikabel, so ist auch eine Lizenzvergabe an Vermarktungsunternehmen für land- und ernährungswirtschaftliche Erzeugnisse möglich, sofern zwischen diesen Unternehmen und Erzeugerzusammenschlüssen langfristige vertragliche Lieferbeziehungen bestehen und diese Unternehmen das Zeichen gegenüber dem Endverbraucher nicht ausschließlich selbst nutzen.
Eine Auflistung aller Lizenznehmer im Qualitätszeichen Baden-Württemberg finden Sie hier.