Kontrollsystem
Das Kontrollsystem für das Qualitätszeichen BW umfasst drei Stufen:
- Betriebliche Eigenkontrollen
- Neutrale Kontrollen
- Kontrollüberwachung (Kontrolle der Kontrolle)
Betriebliche Eigenkontrollen
Alle teilnehmenden Erzeuger und alle Zeichennutzer sind verpflichtet, ihre Betriebe anhand von spezifischen Checklisten regelmäßig selbst zu prüfen, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen des Qualitätszeichens im Anbau und in der Produktion erfüllt werden.
Neutrale Kontrollen
Neutrale Kontrollen erfolgen in vorgegebenen Abständen und in Stichproben durch zugelassene neutrale Prüfeinrichtungen mit geschulten Auditoren, die ihre Fachkompetenz in einem Akkreditierungsverfahren nachgewiesen haben. Die neutralen Kontrollen werden nach vorgegebenen Kontrollschemata von allen Prüfeinrichtungen grundsätzlich in gleicher Weise durchgeführt.
Aufstellung zugelassener, neutraler Kontrollstellen
Rückstandsuntersuchungen und Qualitätsprüfungen
Bei allen Rohprodukten werden Stichproben gezogen und auf Rückstände von unerwünschten Stoffen in akkreditierten Laboratorien untersucht.
Verarbeitete Produkte (Fleischerzeugnisse, Fruchtsaft, Bier etc.) müssen in regelmäßigen Abständen ihre Qualität unter Beweis stellen, z.B. bei Qualitätsprüfungen nach den Prüfschemata der DLG oder vergleichbarer Systeme.
Kontrollüberwachung
Sowohl die neutralen Kontrollstellen als auch die Lizenznehmer im Qualitätszeichen müssen über ihre Kontroll- und Überwachungstätigkeiten bei Zeichennutzern und Erzeugern regelmäßig Rechenschaft ablegen. Bei einem jährlichen Audit überprüft der Zeichenträger oder eine beauftragte Stelle, ob alle erforderlichen Kontrollen vollständig und sachgerecht ausgeführt worden sind.