Nutzer des Qualitätszeichens oder Bio-Zeichens Baden-Württemberg können für Gemeinschaftsstände auf den Hausmessen des Handels auch eine Förderung beantragen. Voraussetzung hierfür ist eine Beteiligung von mindestens 5 Unternehmen.Â
In Absprache mit einzelnen Handelspartnern schaffen wir für den Auftritt baden-württembergischer Unternehmen auf Handelsmessen durch Dekoration eine gemeinsame "Schmeck den Süden. Baden-Württemberg" Plattform.Â