Geschützte Produkte
Durch die Gütezeichen g.g.A. (geschützte geografische Angabe), g.U. (geschützte Ursprungsbezeichnung) und g.t.S. (garantiert traditionelle Spezialität) soll die Vielfalt der landwirtschaftlichen Produktion gefördert, Produktbezeichnungen gegen Missbrauch und Nachahmung geschützt und die Verbraucher über die besonderen Merkmale der Erzeugnisse informiert werden.
Aus diesem Grund wurde von der EU 1992 ein Schutzsystem, der geografische Herkunftsschutz, eingeführt. In Baden-Württemberg gibt es 17 geografisch geschützte Angaben (g.g.A.) und 7 geschützte Ursprungsbezeichnungen (g.U.).
Weitere Informationen zu den Zeichen und Produkten finden Sie auf unserem Verbraucherportal: http://www.schmeck-den-sueden.de/zeichen/Â