Kontrollsystem
Das allgemeine Kontrollsystem für Bio-Betriebe besteht in Deutschland aus einer staatlichen Ãœberwachungsbehörde und den zugelassenen privaten Kontrollinstitutionen. Alle landwirtschaftlichen Bio-Betriebe werden mindestens einmal pro Jahr kontrolliert.Â
Auf dieser Grundlage basiert das Kontrollsystem des Biozeichens Baden-Württemberg und umfasst drei Stufen:
- Betriebliche Eigenkontrollen
- Neutrale Kontrollen
- Kontrollüberwachung (Kontrolle der Kontrolle)
Die spezifischen Anforderungen des Biozeichens werden dabei zeitgleich mit der Bio-Kontrolle von der gleichen Prüfeinrichtung kontrolliert. Zu diesem Zweck stehen den Kontrollstellen ausgearbeitete Prüfchecklisten und Prüfanweisungen zur Verfügung. So werden Synergieeffekte genutzt und unnötige und kostenträchtige Mehrfachkontrollen vermieden.
Betriebliche Eigenkontrollen
Alle teilnehmenden Erzeuger und alle Zeichennutzer sind verpflichtet, ihre Betriebe anhand von spezifischen Checklisten regelmäßig selbst zu prüfen, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen des Qualitätszeichens im Anbau und in der Produktion erfüllt werden.
 Neutrale Kontrollen
Neutrale Kontrollen erfolgen in vorgegebenen Abständen und in Stichproben durch zugelassene neutrale Prüfeinrichtungen mit geschulten Auditoren, die ihre Fachkompetenz in einem Akkreditierungsverfahren nachgewiesen haben. Die neutralen Kontrollen werden nach vorgegebenen Kontrollschemata von allen Prüfeinrichtungen grundsätzlich in gleicher Weise durchgeführt.
 Eine Übersicht über die Kontrollstellen des Biozeichens Baden-Württemberg finden Sie hier.
Kontrollüberwachung
Das Kontrollsystem des Biozeichens Baden-Württemberg wird zudem von der MBW Marketinggesellschaft mbH überwacht wodurch die Kontrolle der Kontrolle gewährleistet wird.