Was ist das Biozeichen?
Das Biozeichen des Landes Baden-Württemberg ist ein Qualitätszeichen für Bio-Produkte, die nach den gesetzlichen Anforderungen der EU-Öko-Verordnung (VO (EG) Nr. 2018/848) sowie den Zusatzanforderungen des Biozeichens des Landes Baden-Württemberg erzeugt und verarbeitet wurden. Das Biozeichen erleichtert Verbraucherinnen und Verbrauchern, qualitativ hochwertige Bio-Produkte zu erkennen.
Das Bio-Zeichen gibt es mit oder ohne Herkunftshinweis:
1. Mit Herkunftshinweis Baden-Württemberg
Bisher
Das Biozeichen mit Herkunftshinweis Baden-Württemberg ist ein Qualitätszeichen für Bio-Produkte, die nach der EU-Öko-Verordnung sowie den produktspezifischen Zusatzanforderungen in Baden-Württemberg erzeugt und verarbeitet wurden. Hinweis: Die Zeichengestaltung wurde geändert. Das obere, 2016 eingeführte Logo ersetzt das vorherige Logo.
2. Mit Herkunftshinweis außerhalb Baden-Württembergs
Die Teilnahme an der Qualitätsregelung steht generell allen Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft in der Europäischen Union offen. Vorstellbar sind deshalb auch nachfolgende Varianten des Biozeichens mit Herkunftshinweis außerhalb Baden-Württembergs.
Logovarianten für die einzelnen Bundesländer
Logovariante für die einzelnen EU-Mitgliedstaaten
Das Qualitätszeichen steht dann für Produkte, die nach der EU-Öko-Verordnung sowie den produktspezifischen Zusatzanforderungen in einer definierten Herkunftsregion außerhalb Baden-Württembergs (z. B. Rheinland-Pfalz, Frankreich) erzeugt und verarbeitet wurden.
3. Ohne Herkunftshinweis
Auch ohne Herkunftshinweis ist die Nutzung des Qualitätszeichens möglich. Das Biozeichen ohne Herkunftshinweis ist ein Qualitätszeichen für Produkte, die nach der EU-Öko-Verordnung sowie den produktspezifischen Zusatzanforderungen erzeugt und verarbeitet wurden, jedoch keiner bestimmten Herkunft zugeordnet werden.
Informationen zu den weitergehenden Qualitätsanforderungen und zur Nutzung des Programms:
Qualitätskriterien
Grundanforderung an Produkte mit dem Bio-Zeichen ist die EU-Öko-Verordnung (VO (EG) Nr. 2018/848). Darüber hinaus gelten erhöhte Anforderungen (Zusatzanforderungen), z. B.:
- Die landwirtschaftlichen Betriebe müssen zu 100 % ökologisch wirtschaften und die für die Produktion verantwortliche Person muss eine abgeschlossene landwirtschaftliche Ausbildung nachweisen.
- Es gelten strengere Vorgaben zum Tierbesatz und beim Einsatz zulässiger organischer Düngemittel.
- Der überwiegende Anteil der verwendeten Futtermittel muss aus eigener Erzeugung des Betriebs stammen. Wiederkäuer müssen ausreichend Grünfutter erhalten.
- Tierhalter müssen einen Betreuungsvertrag mit einem Hoftierarzt abschließen.
- Die Transportzeiten für Tiere zum Schlachthof sind auf maximal vier Stunden begrenzt.
- Obst und Gemüse müssen den Klassen Extra oder I nach den EU-Vermarkungsnormen bzw. UNECE-Standards entsprechen.
- Für Rind-, Schweine-, Lamm- und Geflügelfleisch gelten erhöhte Qualitätsanforderungen.
Herkunftshinweis
Werden Produkte mit dem Biozeichen mit Herkunftsnachweis gekennzeichnet, gelten folgende Anforderungen:
- Monoprodukte wie z. B. Kartoffeln oder Fleisch müssen in der bezeichneten Herkunftsregion, z. B. in Baden-Württemberg nach den Anforderungen des Biozeichens Baden-Württemberg erzeugt werden.
- Bei verarbeiteten Produkten gilt dies für die in der Produktkennzeichnung genannten Zutaten. In der Summe müssen mindestens 90 % der Rezepturbestandteile in verarbeiteten Produkten den Herkunftsanforderungen entsprechen.
- Tiere müssen in der bezeichneten Region aufgezogen und geschlachtet werden, für den Tierzukauf z. B. von Ferkeln gelten spezifische Regeln.
EU-Öko-Verordnung
Zusatzanforderungen Tierische Produkte
Zusatzanforderungen Pflanzliche Produkte
Organisatorischer Aufbau
Zeichenträger
Zeichenträger des Biozeichens ist das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR). Der Zeichenträger ist für die Inhalte und die Weiterentwicklung des Zeichens verantwortlich. Er entscheidet über die Lizenzvergaben.
Eine Übertragung des Systems auf einen anderen Mitgliedstaat oder eine Region der EU ist mittels eines Vertrages mit dem MLR möglich. Durch den Abschluss eines entsprechenden Vertrages wird der Mitgliedstaat bzw. die Region zum nachgeordneten Zeichenträger. An einer Übertragung des Systems interessierte Mitgliedstatten oder Regionen können sich beim
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Referat 63 – Qualitätspolitik, Ernährungswirtschaft, EU-Marktorganisationen
Kernerplatz 10
70182 Stuttgart
über die Möglichkeiten der Übertragung informieren. Sofern keine vertragliche Vereinbarung zwischen einem Mitgliedstaat oder einer Region der EU und dem MLR abgeschlossen werden kann, vergibt das MLR auf Antrag die Lizenz direkt an Lizenznehmer in den betreffenden Regionen oder Mitgliedstaaten.
Lizenznehmer
Das MLR vergibt auf Antrag das Recht zur Nutzung des Biozeichens durch Lizenzvertrag an Organisationen, Verbände oder Zusammenschlüsse der Land- und Ernährungswirtschaft aus dem Bereich der Erzeugung und Vermarktung ökologischer Produkte, die die Überwachung der für die Nutzung des Zeichens geltenden Bestimmungen gewährleisten können.
Interessenten an einer Lizenznehmerschaft beantragen diese schriftlich beim Zeichenträger:
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
Referat 63 – Qualitätspolitik, Ernährungswirtschaft, EU-Marktorganisationen
Kernerplatz 10
70182 Stuttgart
Derzeit gibt es folgende Lizenznehmer BIOZBW.
Zeichennutzer
Zeichennutzer sind Betriebe der Land- und Ernährungswirtschaft, die das Biozeichen gegenüber dem Endverbraucher nutzen. Dazu schließen sie mit einem Lizenznehmer einen Zeichennutzungsvertrag ab und werden dadurch in das Qualitätssicherungs- und Kontrollsystem eingebunden. Sie verpflichten sich, die Anforderungen und Regeln des Biozeichens bei der Erzeugung, Verarbeitung und der Vermarktung jederzeit einzuhalten. Derzeit nutzen rund 123 Zeichennutzer das Biozeichen Baden-Württemberg für ihre Produkte (Stand Oktober 2023).
Unternehmen, die Interesse an einer Nutzung des Biozeichens haben, beantragen diese schriftlich bei einem der Lizenznehmer.
Gerne beraten Sie auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der MBW Marketinggesellschaft.
Erzeuger
Erzeuger sind Betriebe, die landwirtschaftliche Erzeugnisse für die Nutzung des Biozeichens (durch entsprechende Zeichennutzer) produzieren. Sie verpflichten sich, die Anforderungen und Regeln des Biozeichens bei der landwirtschaftlichen Produktion jederzeit einzuhalten.
Wie kann man als Erzeuger am Biozeichen des Landes Baden-Württemberg teilnehmen?
Erzeuger geben über den Zeichennutzer eine Teilnahmeerklärung gegenüber einem Lizenznehmer ab und werden dadurch vertraglich in das Qualitätssicherungs- und Kontrollsystem eingebunden.
Gerne beraten Sie auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der MBW Marketinggesellschaft.
Kontrollsystem
Das allgemeine Kontrollsystem für Bio-Betriebe besteht in Deutschland aus einer staatlichen Überwachungsbehörde und den zugelassenen privaten Kontrollinstitutionen. Alle landwirtschaftlichen Bio-Betriebe werden mindestens einmal pro Jahr kontrolliert. Auf dieser Grundlage basiert das Kontrollsystem des Biozeichens Baden-Württemberg. Die spezifischen Anforderungen des Biozeichens werden dabei zeitgleich mit der Bio-Kontrolle von der gleichen Prüfeinrichtung kontrolliert. Zu diesem Zweck stehen den Kontrollstellen ausgearbeitete Prüfchecklisten und Prüfanweisungen zur Verfügung. So werden Synergieeffekte genutzt und kostenträchtige Mehrfachkontrollen vermieden.
Das gesamte Kontrollsystem des Biozeichens Baden-Württemberg wird von der MBW Marketinggesellschaft mbH im Auftrag des Zeichenträgers überwacht. Dadurch wird die Kontrolle der Kontrolle gewährleistet.
Eine Übersicht über die zugelassenen Kontrollstellen des Biozeichens Baden-Württemberg finden Sie hier.
Einbindung in die Verbraucherkampagne
Die Regionalkampagne "Natürlich. VON DAHEIM" möchte die Qualität von Lebensmitteln in den Mittelpunkt stellen. Ziel ist es das Bewusstsein der Verbraucher für hochwertige Produkte zu erhöhen und das Wissen, dass man diese an dem Qualitätszeichen Baden-Württemberg und Bio-Zeichen baden-Württemberg sowie den geografischen Angaben erkennen kann in der Gesellschaft zu verankern. Die Kampagnenstruktur bedient sich dazu der Erzählkette "Menschen - Produkte und Geschichten". Anhand dessen soll die Qualität und Vielfalt der Lebensmittel und Spezialitäten in allen wichtigen Absatzkanälen erlebbar gemacht und die Besonderheiten der Erzeugnisse dargestellt werden. Die Kampagne umfasst neun Handlungsfelder, auch als „Genuss-Stationen“ bezeichnet:
- "Schmeck den Süden"-Gemeinschaftsverpflegung
- "Schmeck den Süden"-Gastronomen (inkl. Kooperation mit SWR1-Pfännle)
- „Schmeck den Süden“-Aktionswochen im Lebensmitteleinzelhandel
- Landwirtschaft mit Gesicht
- „Schmeck den Süden“- Genusshandwerker
- Geschützte Originale aus dem Genießerland Baden-Württemberg
- Regionalinitiativen und -Kooperationen
- Direktvermarktung, kleine Märkte, Dorf- und Hofläden
Weitere Informationen
Programmbestimmungen „Biozeichen des Landes Baden-Württemberg“
Durchführungsbestimmungen zur Förderung von Qualitätsregelungen
Ansprechpartner bei der MBW Marketinggesellschaft:
Allgemeine Fragen: Frau Dr. Beate Gebhardt (Tel.: 0711 666 70 79, Mail: bio@mbw-net.de)
Qualitätssicherung: Herr Dr. Rainer Klotz (Tel.: 0711 666 70 92, Mail: klotz@mbw-net.de)
English version
The biolabel of the state Baden-Württemberg
(English version of this web page)